Exkurs zur Entstehung von Körperschaften

Wie entsteht eine juristische Person

Lässt man die unterschiedlichen Formalia einmal außen vor besteht der Gründungsvorgang abgesehen von den unterschiedlichen Details aus 2 wesentlichen Schritten. Diese duale Natur die einerseits aus einem zivilrechtlichen Akt, andererseits aus der Veröffentlichung im entsprechenden öffentlichen Register besteht zieht sich quer durch alle Gesellschaftsformen des Privatrechts123. Taucht die Gesellschaft im entsprechenden Register (Firmenbuch, Vereinsregister, etc.) auf, bestehen keine Zweifel an der Existenz der juristischen Person.
Bestehen Mängel oder gesetzliche Hindernisse an der Eintragung im Register hat der Gesetzgeber ein Verbesserungsverfahren geschaffen. (Vgl. Doralt, Rz 250ff. s.a. USP – Verbesserungsverfahren https://startup.usp.gv.at/gruendung/gruendungsfahrplan/weitere-informationen/verbesserungsverfahren )

  1. Harrer, Handbuch des Gesellschaftsrechts, Springer Verlag 2020 ↩︎
  2. Doralt, Österreichisches Gesellschaftsrecht. Verlag Österreich 2018 ↩︎
  3. Kalass, S. & Kejci, H., Gesellschaftsrecht. Manz Verlag 2019
    ↩︎

Die GmbH selbst entsteht gemäß § 2 Abs 1 GmbHG erst mit ihrer Eintragung in das Firmenbuch ( Koppensteiner/Rüffler , GmbHG 3 § 2 Rz 3; U . Torggler in Straube , Wiener Kommentar GmbHG § 3 Rz 7 ff).

OGH

6Ob97/12a, 22.Juni 2012