Mitglieder des Vorstandes
Wolfgang Stöger
Obmann
Walter Naderer
Obmannstellvertreter
Abg. d. NÖ LT A.D.
Michael Aichhorn
Schriftführer
Mag. Werner Obermüller
Kassier
Beirat
Unsere Mitglieder des Beirats haben neben ihren wirtschaftlichen Kompetenzen auch langjährige Erfahrungen in unterschiedlichen politischen Parteien gesammelt.
Elisabeth Perndofer
Beirat Parteienentransparenz
ehem. Finanzreferentin beim Team Oberösterreich im Team Stronach
Mag. Christian Ebner
Ehrenmitglied
ehem. Generalsekretär beim Bündnis Zukunft Österreich (BZÖ)
Günther Koller
Mitglied, Gründer der Freidemokraten, Sprecher Handwerk und Gewerbe
FAQs
Warum setzt sich FreeMarkets.AT für eine Rechtssicherheit bei politischen Parteien ein?
Als Interessenvertretung für Unternehmer, Selbständige und Manager fordern wir einen sorgsamen Umgang mit Steuergeld. In Oberösterreich kam es da zu eigentümlichen Förderzusagen. Deshalb hat FreeMarkets.AT beim OÖ Landtag eine Petition zur Änderung des OÖ. Parteinfinanzierungsgesetzes eingebracht. Darüber hinaus stehen wir als offenes Bündnis allen Selbständigen zur Verfügung. Diese sollen aber auch eine Sicherheit haben, dass ihre Partei existiert.
Warum sollen die Kompetenzen des Rechnungshofes erweitert werden?
Der Rechnungshof ist ohnehin berufen die Transparenz von Parteien zu überprüfen. Da das sehr liberale Parteigründungsrecht einen behördlichen Eingriff in die Parteigründung untersagt, ist unser Vorschlag, dass der Rechnungshof nach der Satzungshinterlegung angerufen werden kann. Da der Rechnungshof ohnehin dazu berufen ist die politischen Parteien in ihrer Finanzgebarung zu überprüfen ist diese Feststellung ohnehin zu treffen. Durch eine allgemeinverbindliche Feststellung darüber ob die Politische Partei Rechtspersönlichkeit erlangt hat erhalten sowohl politische Parteien als auch ihre Stakeholder eine Rechtssicherheit.
Warum sollte das BMI einen Beratungsauftrag erhalten?
Da beim Gründungsvorgang kein Eingriff in die Parteigründung möglich ist steht ein Verbesserungsverfahren nicht zur Verfügung. Das BMI sollte aber eine Möglichkeit erhalten Parteigründer zu beraten um das Register nicht unnötig zu überladen wie es derzeit der Fall ist. Eine Möglichkeit diese Services einzurichten, wären beispielsweise Mustersatzungen für neue Kleinparteien wie sie auch im Vereinswesen zur Verfügung gestellt werden. Darüber hinaus könnten Services eingerichtet werden, die eine Auskunft darüber geben, ob die hinterlegte Satzung die geforderten Mindestinhalte aufweist.
Warum sollte die derzeitige Rechtslage geändert werden?
Viele Behörden und Gerichte sind mit dem gegenwärtigen Auftrag nach einer Incidenter-Beurteilung (Einzelfallbeurteilung) überfordert. Oftmals ehrenamtlich tätige Funktionäre müssten diese Frage im Streitfall vor Zivilgerichten erstreiten und dies privat finanzieren. Das Problem sollte beseitigt werden indem eine verbindliche Feststellung getroffen wird. Dies würde auch den jüngsten Sorgen hinsichtlich den Sicherheitsbedenken zu extremistischen oder verfassungsgefährdenden Bewegungen entgegenkommen, da sich dadurch solche Bewegungen früher identifizieren lassen.